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Bayerische Rotes Kreuz

 

Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) ist ein Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Im Gegensatz zu allen anderen Rotkreuzverbänden in Deutschland, die in der Rechtsformeingetragener Vereine organisiert sind, ist das BRK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Präsident des BRK ist Theo Zellner, Vizepräsidentin Brigitte Meyer, Vizepräsident Dr. Paul Wengert MdL.

Zur Homepage des Bayerischen Roten Kreuzes geht es hier.

Das Bayerische Rote Kreuz hat seinen Sitz in München und gliedert sich in

 

– 5 Bezirksverbände pfeil_re Oberbayern
pfeil_re Ober- u. Mittelfranken
pfeil_re Schwaben
pfeil_re Niederbayern/Oberpfalz
pfeil_re Unterfranken
– 73 Kreisverbände

 

pfeil_re Wo Sie uns finden
Die operative Leitung und Steuerung der Landesgeschäftsstelle erfolgt durch den Landesgeschäftsführer.      pfeil_re Kontakt

 

Mitglieder

Die Basis des BRK bilden die fünf Gemeinschaften

 

Jede Gemeinschaft verfügt über gewählte Vorstände auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene.

 

In diesen Gemeinschaften sind rund 130.000 aktive Mitglieder ehrenamtlich tätig. Ihre Arbeit wird unterstützt durch Spenden aus der Bevölkrung und den Beiträgen von rund 825.000 Fördermitgliedern. (Stand: 31.11.2011)

 

Der Landesverband

Das Bayerische Rote Kreuz verwaltet durch seine gewählten Organe und Gremien seine Angelegenheiten und sein Vermögen selbst. Es wird durch die Präsidentin/ den Präsidenten gesetzlich vertreten.

 

Die Landesversammlung ist das oberste Organ des Bayerischen Roten Kreuzes und besteht aus rund 400 Delegierten – Ehrenamtliche aus allen Gliederungen und Gemeinschaften des BRK. Sie tritt mindestens alle zwei Jahre oder wenn das Interesse des Landesverbandes es erfordert zusammen. Dort wird u.a. die Verbandsspitze gewählt oder Beschlüsse über Satzungsänderungen gefasst.
Der ehrenamtlich besetzte Landesvorstand leitet das Bayerische Rote Kreuz und entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten – etwa über die strategische Ausrichtung und verbandspolitische Zielsetzung oder die abschließende Aufstellung des Haushaltsplanes.

 

Aus der Mitte des Landesvorstandes wird ein Präsidium gebildet, das aus folgenden Personen besteht: dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten, dem Landesarzt, dem Landesschatzmeister, dem Justiziar, je einem Vertreter der Rotkreuz-Gemeinschaften, einem Vertreter der Bezirksverbände, der Generaloberin der Schwesternschaften und dem Landesgeschäftsführer mit beratender Stimme. Das Präsidium führt die Geschäfte im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Landesversammlung und des Landesvorstandes.